(bei Abschluß eines Reisevertrages)
1. Regelungsgegenstand
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Tess Mosaic Art & Design (Mauritius) Ltd., nachfolgend “Anbieter” genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend “Kunde” genannt. Abweichende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
2. Vertragsschluss
Mit der Buchung bietet der Kunde den Vertragsabschluss verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, per E-Mail, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt nur durch die schriftlich oder per E-Mail vorgenommene Bestätigung des Anbieters zu Stande.
3. Bezahlung
Bezahlung per Banküberweisung auf das deutsche Konto des Anbieters.
Die detaillierten Angaben zur Bankverbindung findet der Kunde auf seiner Rechnung.
Nach Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 50% des Reisepreises fällig.
Für Reservierungen, die in die Hochsaison fallen, muss bei Buchung bei manchen Unterkünften der volle Reisepreis gezahlt werden.
Die Zahlungsfrist beträgt 4 Tage ab dem Erhalt der Rechnung.
Der Restbetrag wird spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen, bei der der Zeitraum zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 2 Monate beträgt, muss der gesamte Reisepreis entrichtet werden.
Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Anbieter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und ggf. Schadensersatz zu verlangen.
4. Leistungen, Vergütungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen sowie die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus den Angaben in der Auftragsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben im Angebot und in der Auftragsbestätigung gelten die Angaben in der Auftragsbestätigung.
5. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Anbieter gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Anbieter wird den Kunden von notwendig gewordenen Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
Falls der Anbieter in Ausnahmefällen, sich außer Stande sieht,dem Kunden die gebuchte Unterkunft anzubieten, hat der Kunde Anrecht auf eine gleichwertige Unterkunft bzw. Rückerstattung des gezahlten Betrages.
4.2. Der Anbieter garantiert die mit der Auftragsbestätigung bestätigten Preise, soweit sie nichtstaatliche Vertragspartner des Anbieters betreffen, z.B. Hotelunternehmen.
4.3. Der Anbieter behält sich vor, im Fall der Erhöhung von Flugpreisen und/oder staatlichen Gebühren wie Eintrittsgebühren und Hafen oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, die dem Anbieter entstehenden Mehrkosten bis zum vereinbarten Reisetermin an den Kunden weiterzubelasten.
4.4.
In Fällen von höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, behält sich der Anbieter das Recht vor,den Reisevertrag zu stornieren oder eine Leistungsänderung vorzunehmen. Der Kunde wird unverzüglich informiert und es werden, wenn möglich, Alternativen angeboten.
4.5. Zyklone (Wirbelstürme) und schlechte Wetterbedingungen
Sollte der Kunde infolge schlechter Wetterbedingungen seine Reise nicht antreten können, gelten die angegebenen Stornobedingungen.
Kunden, die durch Flugstornierungen aufgrund höherer Gewalt nicht zu dem gebuchten Termin abreisen können,wird jede weitere Nacht in Rechnung gestellt.
4.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Anbieter den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen.
Eine Reisepreisanpassung findet in den letzten 3 Wochen vor Antritt der Reise nicht statt.
4.7.Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z.B. Ausflüge, Flughafentransfers und Mietwagen, haftet der Anbieter nicht als Reiseveranstalter. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
6. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die Unterrichtung der Reisenden über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt. Die diesbezügliche Unterrichtung der Reisenden obliegt dem Kunden. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften resultieren, gehen zu Lasten des Reisenden.
7. Rücktritt
6.1. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück, kann der Anbieter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.
6.2. Eine Stornierung der Reise bis zu einem Zeitraum von 61 Tagen vor Reiseantritt ist grundsätzlich kostenfrei möglich, sofern sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt. Der Kunde ist angehalten, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.3. Bei Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt erhebt der Anbieter folgende Stornokosten:
60. - 30 Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
ab dem 29.Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung.
6.4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus eigenverantwortlichen Gründen (wie z.B. vorzeitige Abreise), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Anbieter wird sich jedoch um Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen bei dem Leistungsträger bemühen.
8. Mitwirkungspflichten
7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Reisenden über deren Obliegenheit, Beanstandungen unverzüglich vor Ort anzuzeigen, vor Reiseantritt ordnungsgemäß zu unterrichten.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kenntnis von Mängeln, die ihm selbst oder durch Beanstandungen von Reisenden vor Ort bekannt werden, unverzüglich an einen Vertreter des Anbieters vor Ort weiterzuleiten.
9. Haftung, Haftungsbeschränkungen, Verjährung
8.1. Der Anbieter haftet dem Kunden für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
8.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter dem Kunden nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbeschränkung auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt. Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
8.3. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung müssen innerhalb von sechs Wochen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.
8.4 Der Rückgriff des Kunden auf den Anbieter wegen Gewährleistungsansprüchen des Reisenden ist ausgeschlossen, wenn der Reisende es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich vor Ort anzuzeigen oder wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten aus Ziffer 7 verletzt hat und der Anbieter deshalb keine Möglichkeit zur Abhilfe hatte.
8.5. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
8.6. Die vertraglichen Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
9. Versicherung
Eine Auslandsversicherung sowie Reiserücktrittsversicherung ist zu empfehlen.
10. Gerichtsstand
Der Reisende kann
den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich.
Quelle: eRecht24.de - Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert
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